Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tennisschule t.i.m.

1. Leistungen und Preise

Die Anmeldung zum Training ist immer für eine Trainingssaison verpflichtend. Nach der Anmeldung erfolgt die Gruppeneinteilung und Terminabsprache. Eine vorzeitige Abmeldung ist nicht möglich. Das Training findet wöchentlich statt. Eine Übungseinheit dauert 60min. Davon sind 55min für Tennisunterricht, 5min für Platzpflege (Platzabziehen, Linien abkehren und evtl. Platz bewässern) vorgesehen.

2. Stundenausfall/Absage von Unterrichtsstunden

Bei Zweier- oder Gruppentraining erfolgt im Falle der Absage keine Rückerstattung der Trainingsgebühr. In Ausnahmefällen bei nachgewiesen Fehlzeiten über 3 Wochen (z.B. Krankheit, Verletzung, etc.) können in Absprache mit der Leitung der Tennisschule individuelle Vereinbarungen (z.B. Nachholstunde) getroffen werden.
Einzelstunden sind 24 Std. vor dem abgesprochenen Termin abzusagen. Bei kurzfristiger Absage ist die Trainingseinheit kostenpflichtig.
Bei zweifelhafter/schlechter Witterung: Ob Übungseinheiten witterungsbedingt entfallen oder nicht, entscheidet der Tennislehrer unter Berücksichtigung der gegebenen Platzverhältnisse vor Ort. Bei zweifelhaften Wetterbedingungen kontaktieren sie ihn bitte per Mobiltelefon.

Trainingseinheiten die witterungsbedingt ausfallen werden an einem vom Trainer festgelegten Termin am Ende der Ferien nachgeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise nicht alle ausgefallenen Einheiten nachgeholt werden können.

Bei Abwesenheit des Tennislehrers: Übungseinheiten, die wegen Abwesenheit des Tennislehrers (Fortbildung, Krankheit,…) entfallen, werden nach Rücksprache mit den Schülern nachgeholt.

3. Bezahlung

Der fällige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tage nach Rechnungserhalt bar oder durch Überweisung zu begleichen.

4. Testschläger/Leihschläger

Im Rahmen des Trainings können Tennisschläger kostenlos ausgeliehen werden. Die Leihgebühr für Testschläger außerhalb des Tennis Unterrichts beträgt 10€/Tag. Diese Gebühr wird im Falle eines Kaufs zurückerstattet.

5. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer der Trainingseinheit. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben dafür zu sorgen, dass die Kinder pünktlich zum Training gebracht und danach pünktlich abgeholt werden, dass sie informiert sind, den Trainingsbereich nicht zu verlassen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Bei Nichtteilnahme am Training ist der Trainer darüber zu informieren.

Harry: 0173-4467441; info@tennisschule-tim.de,
Christoph: 0174-9210930; christoph@tennisschule-tim.de

6. Bedingungen für Tenniscamps

  1. Sollten Sie die Anmeldung bis 14 Tage vor Camp-Beginn stornieren fallen 20% des Betrages für
    Bearbeitungsgebühren an.
    Danach fallen 50% des Betrages an.
  2. Fotos und Videos die während des Camps entstehen, dürfen für Werbezwecke der Tennisschule TIM
    auf Facebook, Instagram, Homepage und bei Printmedien genutzt werden. Es erfolgt keine Namensnennung.